Was nach einem Todesfall erledigt werden muss
Wenn ein Mensch stirbt, dann haben die Angehörigen häufig kaum Zeit zum Trauern, denn als Erben müssen sie sich auch mit dem Nachlass beschäftigen. Dann tauchen viele Fragen auf: Soll der Mietvertrag fortgesetzt werden oder ist es besser, die Wohnung aufzulösen? Die nachfolgenden Ratschläge sind eine Hilfestellung für Personen, die nach einem Todesfall einen Haushalt auflösen müssen.
Ein Mietvertrag besteht
Nach dem Tod wird in der Regel etwas vererbt. Dass ein bestehendes Mietverhältnis zum Nachlass gehört, ist den Erben nicht immer bekannt. Denn oft gehen die Angehörigen davon aus, dass ein Mietvertrag mit dem Tod des Mieters endet. Doch diejenigen, die beabsichtigen auch weiter in der Wohnung zu leben, haben auf die Art die Möglichkeit den Vertrag zu übernehmen. So regelt das Bürgerliche Gesetzbuch den Anspruch auf Fortsetzung des Mietverhältnisses für Eheleute und Kinder, wenn die Erben daran interessiert sind. Ansonsten muss der Vertrag gekündigt werden.
Erben lösen eine Wohnung auf
Nicht immer muss nach dem Tod eines Mieters der Vertrag fortgesetzt werden. Die Angehörigen können die Wohnung auch auflösen, wenn sie selbst nicht in dem Objekt wohnen wollen. Die Gründe sind häufig verschieden. Jedoch sollte der Vermieter innerhalb von vier Wochen über die Entscheidung informiert werden. Zudem kann langes Zögern die Erben viel Geld kosten, weil Miete sowie Nebenkosten bezahlt werden müssen. Auch wenn die Trauer über den Verlust eines geliebten Menschen groß ist, so sollten sich die Angehörigen bezüglich der Wohnungsauflösung schnell einig werden. Schließlich besteht bei der Kündigung von einem Mietverhältnis eine gesetzliche Frist von drei Monaten. Im Idealfall hat der Mieter schon zu Lebzeiten einen Ordner angelegt und darin alle Unterlagen abgeheftet, damit die Angehörigen wissen, welche Verträge nach dem Tod gekündigt werden müssen. Dabei kann es sich um den Stromanbieter oder den Anschluss für das Internet handeln.
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Falls sich Erben uneins sind
Wenn der gesamte Nachlass mehreren Personen vererbt wird, dann handelt es sich hierbei um eine Erbengemeinschaft. Diese Gruppe teilt sich das vorhandene Vermögen wie beispielsweise Immobilien, Geld oder Gegenstände. Falls mehrere Personen an einem Objekt interessiert sind, dann muss sich die Gemeinschaft aussprechen. Doch häufig sind sich die Hinterbliebenen nicht darüber einig, wie das Erbe gerecht untereinander aufgeteilt werden soll. Nicht selten enden derartige Streitigkeiten letzten Endes vor Gericht. Aufgrund dessen empfiehlt es sich, ein Verzeichnis über den Nachlass anzulegen. Damit die Angehörigen ihr Interesse an Möbeln oder Hausrat anmelden können, wenn eine Wohnung nach dem Tod des Mieters aufgelöst werden muss. Gegenstände, die keinen Abnehmer finden, werden verkauft. So lassen sich zusätzliche Geldeinnahmen verbuchen, die der Erbengemeinschaft zugutekommen.
Damit erst gar kein Streit unter den Erben entsteht, kann eine neutrale Person versuchen, zwischen den Angehörigen zu vermitteln. Das kann ein Freund der Familie sein oder ein Verwalter, der sich um den Nachlass kümmert.